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Angaben gem. § 5 TMG
Eduard Buckmayer
Steuerberater & Rechtsanwalt
Badstr. 9
89537 Giengen an der Brenz
Tel. 07322 95903-33
E-Mail: info@bm-kanzlei.de
Zuständige Aufsichtsbehörden:
Steuerberaterkammer Stuttgart,
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
StNr. 88137/17839
Steuerberater unterliegen folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Berufsrechtliche Regelungen Steuerberater:
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
Berufsordnung der Bundes-Steuerberaterkammer (BOStB)
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Berufsrechtliche Regelungen Rechtsanwalt:
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Verliehen durch: Deutschland
Es gilt die Bundesrechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
und die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BRAO, BORA, FAO und RVG).
Die in Deutschland geltenden berufsrechtlichen Regelungen
können über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik Berufsrecht eingesehen und abgerufen werden.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Dialog Versicherung AG.
Adenauerring 7
81737 München
Versicherungsnummer: 032616
Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung:
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Deutschland
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Europäisches Ausland, Türkei, Russ. Föderation und die sonstigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie außereuropäische Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der EU oder dem EWR angehören:
Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden
sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
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Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf das Vierfache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme beschränkt. Ist die vereinbarte Vertragsdeckungssumme geringer als der vierfache Betrag der Mindestversicherungssumme, ist die Leistungspflicht des Versicherers in den genannten Fällen auf die Vertragsdeckungssumme beschränkt.
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Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch besondere Vereinbarung eingeschlossen sind.
Haftungsausschluss von Rechtsanwalt & Steuerberater Eduard Buckmayer
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